Gesetzesänderung Neupatientenregelung

Seit dem 01.01.2023 ist das neue GKV-Finanzstabilisierungsgesetz in Kraft, womit gleichzeitig die Neupatientenregelung abgeschafft wurde.
Neupatient*innen müssen daher für eine zeitnahe Behandlung

a) Zuvor den Hausarzt aufsuchen und sich eine Überweisung mit Dringlichkeitscode geben lassen. Mit diesem Code meldet man sich dann bei der Terminservicestelle (Tel. 116 117) oder

b) Der Hausarzt muss den Neupatienten an unsere Praxis vermitteln. Aufgrund der schwierigen telefonischen Erreichbarkeit bitten wir daher, dieses Anmeldefax zu nutzen und ausgefüllt an die 02132-130062 zu faxen.

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